Die meisten Streuartikel, die als Werbeartikel genutzt werden, sind von der Steuer befreit. Allerdings gilt es darauf zu achten, um welche Art von Artikeln und Geschenken es sich handelt, da es zwei unterschiedliche finanzielle Grenzen gibt, die dabei eine Rolle spielen.
Herkömmliche Streuartikel sind grundsätzlich bis zu einem Anschaffungspreis von zehn Euro nicht steuerpflichtig. Dies gilt sowohl für Dich als auch für die Empfänger der Streuartikel. Bis zu zehn Euro können etwaige Artikel als Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden, da sie bis zu dieser Grenze nicht als geldwerter Vorteil oder als Zuwendung angesehen werden.
Etwas anders verhält es sich bei Streugeschenken. Wie bereits erklärt, gibt es feine Unterschiede zwischen einem Streuartikel als Werbeartikel und einem Streugeschenk. So werden Letztere als Geschenke an Geschäftspartner oder Kunden überreicht. Sofern Streugeschenke den Wert von 50 Euro nicht übersteigen, kannst Du diese ebenfalls von der Steuer absetzen.